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Wichtiger Hinweis:
Betreff: Aufgabe unseres Betriebes der: Fuchs & Wünsch Heiztechnik GmbH, Markdorf
zum 31.03.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
was unsere persönliche Zukunft angeht, haben wir uns einvernehmlich dazu entschlossen, die Gesellschaft zu liquidieren. Zugleich möchte jeder für sich einzeln, ein Einzelunternehmen gründen und zu diesem Zweck wurden bereits am 01.04.2011, jeweils Gewerbeanmeldungen vorgenommen.
Mit notariellem Vertrag haben wir die Liquidation bereits heute eingeleitet.
Zum Liquidator wurde bestimmt: Herr Günther Zenses.
Wir bedanken uns ausdrücklich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten acht Jahren.
Wie gesagt trennen sich unsere geschäftlichen Aktivitäten, anderseits werden wir auch in Zukunft partnerschaftlich kooperieren und zusammenarbeiten.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei Bedarf auch weiterhin bei Angebotsanfragen, bei Auftragsvergaben, für Notdienste usw., in Anspruch nehmen.
Dabei haben Sie stets die freie Wahl, mit welchem Partner oder mit welchem Unternehmen Sie zusammenarbeiten wollen.
In Zukunft wollen Sie bitte mit dem Einzelunternehmen
Fuchs Heiztechnik (Zentralheizungs- u. Lüftungsbauermeister, Installationsmeister)
Nachfolger der Fa. Frick & Blossfeld – Dysenbachweg 6 – 88719 Stetten
unter der Anschrift:
Auenstr. 4 - 88677 Markdorf,, Telefon: 07544 - 743104, Fax: 07544 - 743085, Mobil: 0175-2905658,
E – Mail: fuchs@fw-heiztechnik.de
Mühlenstr. 22 - 88699 Frickingen, Telefon: 07554 - 97215, Fax: 07554 - 990545, Mobil: 0175-2905658,
E – Mail: fuchs@fw-heiztechnik.de korrespondieren.
oder mit
Wünsch Heiztechnik (Heizungsbaugeselle)
Sonnhalde 22 - 88709 Meersburg, Telefon: 07532 - 7656, Fax: 07532 - 494435, Mobil: 0171-9403839
E – Mail: wuensch@fw-heiztechnik.de korrespondieren.
Wir bedanken uns nochmals für die gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Roland Fuchs – Manfred Wünsch
Fuchs & Wünsch Heiztechnik GmbH
Fuchs & Wünsch Heiztechnik GmbH gegründet im Jahre 2003. Wir sind spezialisiert auf Modernisierung von alten Heizkesselanlagen, Kundendienst an Öl und Gas- Feuerungsanlagen, Notdienst bei Störungen im Heizungsbereich.
Vielen Dank für Ihren Besuch. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.
Modernisieren ist Pflicht. Die Zeit läuft. Letzter Stichtag: 1.11.2004
Ab 1.11.2004 dürfen alle Heizungen die Grenzwerte der Bundes-Immissions-Schutzverordnung (BImSchV) endgültig nicht mehr überschreiten. Bis dahin müssen viele ältere Heizungsanlagen ausgetauscht sein. Die Abgasverluste Ihrer Heizung wurden vom Schornsteinfeger überprüft. Die Werte dazu finden Sie in Ihrem Schornsteinfegerprotokoll. Wer klug ist, modernisiert schon früher und profitiert von vielen finanziellen Vorteilen.
Wir beraten Sie gerne.
Heizungsanlagenverordnung
Die H. setzt folgende Anforderungen an die energiesparende Ausrüstung und den Betrieb von Heizungsanlagen:
- Verhinderung der Überdimensionierung von Wärmeerzeugern,
- Dämmung von Wärmeerzeugern und Rohrleitungen,
- außentemperaturabhängige Regelung der Heizungsvorlauftemperatur,
- Möglichkeit der Abschaltung der Heizung zu bestimmten Zeiten über eine Zeitschaltuhr,
- Ausrüstung der Heizkörper mit Thermostatventilen,
- Begrenzung der Verluste von Brauchwasseranlagen,
- Pflicht zur Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage.
- Bei Einhaltung der H. können erhebliche Energieeinsparungen erzielt werden. Allerdings wird die Einhaltung der H. von keiner Behörde überprüft. Mieter von Gebäuden mit hohen Heizkosten sollen überprüfen, ob die Heizungsanlage des Gebäudes die Vorschriften der H. einhält. Bei Nichteinhaltung kann der Hausbesitzer mit einem Bußgeld belegt werden
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